Kostenerstattung durch die Krankenkasse
Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung kann die Ernährungsberatung bzw. Therapie nach §43 SGB V durch gesetzliche Krankenkassen bezuschusst werden. Die Bezuschussung ist durch die Krankenkassen unterschiedlich gestaltet. Bitte klären Sie vor unserem ersten Termin ab, ob ein Kostenvoranschlag und/oder eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorgelegt werden müssen. Gerne unterstütze ich Sie in diesem Prozess!
Präventive Maßnahmen, wie z.B. der Besuch eines Abnehmkurses werden nach §20 SGB V bezuschusst. Eine ärztliche Verordnung ist dafür nicht notwendig.
Preise für die Einzelberatung
Preise für Therapieberichte
Preise für Vorträge, Workshops und Kräuterwanderung auf Anfrage!
