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In Deutschland beteiligen sich die meisten gesetzlichen Krankenkassen anteilig an den Beratungskosten. In der Regel werden 5 Sitzungen bezuschusst, sofern eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder ein Rezept vorliegt. Die Bezuschussung sollte vor unserem ersten Termin geklärt werden.

Sie möchten mehr über das Thema erfahren oder möchten gerne einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren? Dann nehmen Sie Kontakt zu mir auf!

 

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